Städtische Fachschule für WerklehrerInnen im sozialen Bereich
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  3. Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen

Die Ausbildung zum Werklehrer/zur Werklehrerin im sozialen Bereich ist eine Zusatzausbildung für folgende Berufsgruppen, sofern eine mindestens einjährige, einschlägige Berufspraxis nach Abschluss der Ausbildung vorliegt:

 

  • staatlich anerkannte/r Erzieher*in

  • staatlich anerkannte/r Heilpädagoge*in

  • Diplom-Sozialpädagog*in (FH)

  • Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger*in

  • Staatlich anerkannte Familienpfleger*in

  • Lehrer*in mit 1. oder 2. Staatsprüfung

Andere Ausbildungen / Abschlüsse können für die Aufnahme grundsätzlich nicht anerkannt werden.

 

Für die Werklehrer*innenausbildung stehen jährlich 16 Schulplätze zur Verfügung.

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