Die Ausbildung zum Werklehrer/zur Werklehrerin im sozialen Bereich ist eine Zusatzausbildung für folgende Berufsgruppen, sofern eine mindestens einjährige, einschlägige Berufspraxis nach Abschluss der Ausbildung vorliegt:
staatlich anerkannte/r Erzieher*in
staatlich anerkannte/r Heilpädagoge*in
Diplom-Sozialpädagog*in (FH)
Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger*in
Staatlich anerkannte Familienpfleger*in
Lehrer*in mit 1. oder 2. Staatsprüfung
Andere Ausbildungen / Abschlüsse können für die Aufnahme grundsätzlich nicht anerkannt werden.
Für die Werklehrer*innenausbildung stehen jährlich 16 Schulplätze zur Verfügung.