Städtische Fachschule für Werklehrer*innen im sozialen Bereich
Landeshauptstadt München Referat für Bildung und SportLandeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport
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Zugangsvoraussetzungen

Die Ausbildung zum/zur Werklehrer*in im sozialen Bereich ist eine Zusatzausbildung für folgende Berufsgruppen, sofern eine mindestens einjährige, einschlägige Berufspraxis nach Abschluss der Ausbildung vorliegt:

  • staatlich anerkannte/r Erzieher*in
  • staatlich anerkannte/r Heilpädagoge*in
  • Diplom-Sozialpädagog*in (FH)
  • Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger*in
  • Staatlich anerkannte Familienpfleger*in
  • Lehrer*in mit 1. oder 2. Staatsprüfung

Andere Ausbildungen / Abschlüsse können für die Aufnahme grundsätzlich nicht anerkannt werden.

Für die Werklehrer*innenausbildung stehen jährlich 16 Schulplätze zur Verfügung.