Zugangsvoraussetzungen
Die Ausbildung zum/zur Werklehrer*in im sozialen Bereich ist eine Zusatzausbildung für folgende Berufsgruppen, sofern eine mindestens einjährige, einschlägige Berufspraxis nach Abschluss der Ausbildung vorliegt:
- staatlich anerkannte/r Erzieher*in
- staatlich anerkannte/r Heilpädagoge*in
- Diplom-Sozialpädagog*in (FH)
- Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger*in
- Staatlich anerkannte Familienpfleger*in
- Lehrer*in mit 1. oder 2. Staatsprüfung
Andere Ausbildungen / Abschlüsse können für die Aufnahme grundsätzlich nicht anerkannt werden.
Für die Werklehrer*innenausbildung stehen jährlich 16 Schulplätze zur Verfügung.